Gemeinsame Beantragung einer Sondersitzung zu den KiTa-Beiträgen

In einem Brief des Landrats an die Bürgermeister der Kreisjugendamtskommunen steht die Erhöhung der Elternbeiträge für das kommende KiTa-Jahr um knapp 10 Prozent zur Diskussion. Damit würde erstmals im Kreisjugendamtsbezirk von der bisherigen Praxis einer stetigen jährlichen Erhöhung in moderater Höhe abgewichen und der Orientierungswert aus dem KiBiz-Gesetz eins zu eins übernommen. Schon wegen der sprunghaft gestiegenen Höhe dieses Orientierungswertes, der großen Zahl der Betroffenen und der insgesamt stark gestiegenen Lebenshaltungskosten ist das Thema nicht geeignet, von den Bürgermeistern der Kommunen vorentschieden zu werden. Die vom Landrat ausgehende Korrespondenz hierzu ist daher unangebracht.   

Inwieweit die Kosten für Bildung zu Lasten der Allgemeinheit bzw. der Eltern gehen, ist in einem demokratischen Prozess mit der gebotenen Sorgfalt und Transparenz von den gewählten politischen Vertreterinnen und Vertreter zu entscheiden. Im ähnlich gelagerten Fall der Beiträge für die Ganztagsbetreuung an Schulen im letzten Jahr wurde das Verfahren der Verwaltung von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger bereits als nicht angemessen gefunden. Eine frühzeitige Information der Kreistagsmitglieder oder zumindest der Fraktionen über die Problematik der KiTa-Beiträge im Kreisgebiet wurde auch in diesem Fall versäumt. Dies sollte zeitnah im Rahmen einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses nachgeholt werden, indem die Verwaltung etwa u.a. in aller gebotenen Ausführlichkeit die Beitragssituation in den verschiedenen Kommunen einschließlich der zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahmen im Kreis Heinsberg, die Kostenentwicklung für die Träger und die Betriebskostenzuschüsse der Kommunen darstellt sowie verschiedene Szenarien des Umgangs mit einer Deckungslücke bei der Finanzierung skizziert.     

Es böte sich hierbei auch die Möglichkeit für einen ersten Austausch innerhalb des Ausschusses, ohne sofort entscheiden zu müssen. So begrüßenswert die zwischenzeitliche Einsicht des Landrates zu einer Beteiligung der Fraktionsspitzen im Rahmen eines Erörterungsgespräches ist, kann dies die breite Information und Beteiligung der Politik und Träger der Jugendhilfe nicht ersetzen.